| Kahlschlag in der Komplementärmedizin | ||
|
Lieberalisierung des Gesundheitswesens Mit dem neuen Gesundheitsgesetz vom 13.Sept. hat Luzern als erster Kanton das Gesundheiswesen total lieberalisiert. Heilpraktiker und Homöopathen sind als einzige der bisher bewilligunspflichtigen Berufe der Beweilligunspflicht nicht mehr unterstellt. Solche Tendenzen sind auch in anderen Kantonen angekündigt. Damit kann sich jeder als Therapeut ausgeben!! Anstatt eine qualifizierte Naturheilkunde zufördern, die kostengünstig arbeitet, wird er Scharlantnerie Tür und Tor geöffnet. Die Verantwortung für die Wahl eines geeigneten, genügend ausgebildeten Therapeutn, wird den Patientinnen und Patientn überlassen. Um Gegensteuer zu geben, braucht es eine Volksinitiative!.....(Text aus dem Bulletin Nr.1, Nov.2005 / Ja zur Komplementärmedizin) Mehr und ausführlichere Info, sowie Bestellung vom Bulletin usw. unter: Tel: 071 722 08 74 Fax: 071 722 05 30 www.ja-zur-komplementaermedizin.ch mail: info@ja-zur-komplementaermedizin.ch Schrieb: Sekretariat am 14.12.2005 10:06:23 |
||
| Spagyrik, Gemmopräparate, Homöo, Schüssler, Urtinkturen | ||
|
Was der eine oder andere schon am eigenen Leib erfahren hat, ist die bittere Pille für den andern der therapeutische Arbeit leistet mit naturheilkundlichen Mitteln. Seit 2002 besteht die neue Heilmittel-Inkraftsetzung. Seit kurzem wird durch die Swissmedic rigoros durchgegriffen. Swissmdedic sagt: Die Grosshändler sind verantwortlich, dass nur an Personen die Heilmittel gefliefert werden, die auch befugt sind, diese abzugeben. Im Klartext nach juristischen Gesichtspunkten heisst das: Im Kanton Zürich darf ein Therapeut, der mit Schüssler, Globuli, Urtinkturen, Spagyrik oder Gemmopräparaten arbeitet, diese ab dem 1.1.06 nicht mehr an die Klienten direkt abgeben. Der Therapeut muss die Klienten an die Drogerie, Apotheke oder den Arzt für dessen Erwerb weiterleiten. Diese Regelung gilt für die potenzierten Heilmittel! Das heisst auch, dass die Therapeuten nicht mehr die Möglichkeit haben, bei Firmen die fünf erwähnten Heilmittel direkt einzukaufen, denn nach dem Heilmittelgesetz ist der Lieferant verantwortlich für die Lieferung der Mittel an den Empfänger. Die Lieferfirma, die weiter an die Therapeuten potenzierte Heilmittel verkauft, sowie der Therapeut, der weiter diese Heilmittel verkauft, (in gewissen Kantonen ist z.Z. eine direkte einmalige Abgabe erlaubt), muss mit einer Klage rechnen. Die Firmen dürfen somit nur noch an Ärzte, Drogerien und Apotheken liefern! Das Heimittelgesetz sagt: dass z.B. ein Naturarzt oder Heilpraktiker ein eidgenössisches anerkanntes Diplom ausweisen müsse, um Medikamente abgeben zu können. Schön und gut, das ginge ja noch, der Haken dabei ist nur, dass man in der Schweiz z.Z. noch kein solches Diplom für diesen Sektor machen kann!!! Wie ja so üblich in der Schweiz, sind die gesetzlichen Bestimmungen für die Gesundheitspflege in den Kantonen recht unterschiedlich,jeder muss sich also genaustens informieren!! Im Kanton Zürich und Aargau ist dies am eindeutigsten. Da all die Naturheilkundlichen Berufe nicht bewilligunspflichtig sind, darf nach juristischen Kriterien ein Therapeut nach den klar definierten Kriterien so, wie es die Gesundheitsdirektion (GD) des jeweiligen Kantons festgelegt hat, seine Tätigkeit aussüben. Es darf zur Gesunderhaltung und Prophylaxe, zur Hebung des Wohlbefindens und Leistungsfähigkeit, sowie Grund- und Körperpflege gearbeitet werden. Heilende Tätigkeit in Zusammenarbeit und Kontrolle mit einem Arzt, oder in einer Institution ist kein Problem. Rezepte und Empfehlungen über Heilmittel darf nur ein Arzt ausstellen. Im Kanton Zürich sind mehrer Fälle bekannt,wo Praxen mit Polizei und Durchsuchungsbefehl geräumt wurden, d.h. die Naturheilmittel wie Homöopatische Kügeli, Spagyrik- und Gemmopräparate, als auch Schüsslersalze Urtinkturen wurden mitgenommen. Um also genau zu wissen, was wo überhaupt noch zugelassen und erlaubt ist, muss bald jeder Therapeut noch Jurist sein, um den Durchblick zu haben!! Die Zeichen stehen auf Sturm, was Swissmedic z.B noch zulässst oder nicht, welche Anforderungen, Auflagen usw. an ein Heilmittel gestellt werden wird von einer Stelle bestimmt!! Das heisst auch, dass dort die alleinige Kontrolle direkt über den Markt und indirekt über die Therapieart verfügt wird. (Anmerkung vom Sekretariat: Am besagten Informationsabend vom 23.11.05 erfuhr ich, dass z.B. kein einziger Naturarzt im Gremium vertreten ist, wo über die Zulassung der Heilmittel bestimmt wird!! Pharma lässt grüssen!!, pers.Kommentar) Veroma begrüsst natürlich jede handfeste Information von Therapeuten usw. Im Urwald der Gesetze der Gesundheitspflege und Heilmittel ist jeder Hinweis oder jede Informationsquelle wichtig. Wichtig: Ätherische Öle sind nicht als Heilmittel deklariert. Ein Aromatherapeut kann nach wie vor in seiner Praxis zur Gesunderhaltung und Prophylaxe, zur Hebung des Wohlbefindens und Leistungsfähigkeit, sowie Grund- und Körperpflege mit ätherischen Ölen arbeiten. Schrieb: Sekretariat am 26.11.2005 15:03:07 |
||
| Paris Nasal | ||
|
Ein Parfüm, das nach Fotokopierer riecht? Das Modelabel COMME DES GARCONS kreiert Düfte, wie sie die Welt noch nicht gerochen hat. Eine Geschichte über die Zukunft der Parfümerie und eine Ode an einen beinahe vergessenen Sinn. (Artikel aus dem Tages-Anzeiger Magazin Nr.45) Interessierte können den 6-seitigen Artikel und die Fotos dazu von den Downloads herunterladen. ![]() ![]() Schrieb: Sekretariat am 08.11.2004 17:50:12 |
||
| Newsseiten: | ||
| Seite: 1 2 3 4 5 6 | ||