Thymian - Arzneipflanze des Jahres 2006
 
Der echte Thymian (Thymus vulgaris) wurde vom Würzburger Studienkreis "Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzenkunde" zur Arzneipflanze des Jahres 2006 erkoren.
Was verschafft dem Thymian diese Ehre?

Felix Iten und Reinhard Saller / Institut für Naturheilkunde, Unispital Zürich

Der vollständige Bericht wurde mit freundlicher Genehmigung von S. Becker, schweiz. GanzheitsMedizin als PDF zum Downloaden freigegeben.


Schrieb: Sekretariat am 19.12.2006 14:13:36
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  Volksinitiative - Ja zur Komplemtärmedizin
 
Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“

Die Volksinitiative wird erst in ca. 2 Jahren vor das Volk kommen. Verschiedene Umfragen bestätigen die hohe Akzeptanz der Komplementärmedizin im Volk. Sich aber einfach zurück lehnen, wäre sicher falsch. Von 10 Initiativen wird gerade mal eine einzige angenommen!
Damit wir wirklich eine Chance haben, braucht es die Unterstützung aller Kreise, die ein Interesse an einer lebendigen Naturheilkunde haben. Im Vorfeld dieser Volksinitiative sind die einzelnen Verbände daran, sich zu formieren. Noch nie war die Bereitschaft so gross zuzuhören und nach gemeinsamen Wegen zu suchen. Das ist sicher sehr erfreulich.
Seit einigen Monaten treffen sich die Vertreter der verschiedenen Verbände aus dem Bereich der nicht-ärztlichen Therapeuten zu gemeinsamen Gesprächen. Die wichtigsten Themen: Berufsreglementierung durch das BBT, kantonale Bewilligungsverfahren, Meldepflicht, Arzneimittelabgabe und Binnenmarktgesetz. Letzte Woche nun haben sich die Verbände zu einem gemeinsamen Forderungskatalog im Rahmen der Volksinitiative geeinigt. Dass dies in so kurzer Zeit möglich wurde, überrascht doch ein wenig.

Unsere Kernforderungen

In allen Kantonen sind Zulassungs- und Berufsausübungsbestimmungen zu schaffen. Bezüglich der Berufsanerkennung hat man sich auf ein Dreistufenmodell einigen können:

1. eidgenössisches Diplom. Nichtärztliche Fachleute der Komplementärmedizin mit eidgenössisch anerkanntem Diplom sollen in allen Kantonen eine Berufsausübungs-bewilligung mit einer Abgabeberechtigung erhalten, wenn für die bewilligte Therapierichtung eine Medikamentenabgabe notwendig ist.

2. Kantonale Approbation. Die Kantone sind aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden eigene Bestimmungen für die Berufszulassung und die Reglementierung festzulegen. Bei Medikamentenabgabe ist während einer Behandlung im jeweiligen Therapiegebiet eine entsprechende Bewilligung gemäss Art. 25 Abs. 5 HMG (Heilmittelgesetz) zu erteilen.

3. Meldepflicht. Eine Berufsausübungsbewilligung im Rahmen einer Meldepflicht ist für TherapeutInnen erforderlich, die keine Medikamente verordnen oder abgeben.

Qualifizierte Leistungen von nicht-ärztlichen Therapeuten sollen also wie bisher eine Leistung der freiwilligen Zusatzversicherungen bleiben.

Binnenmarktgesetz: Die Gesetzgebung hat sicherzustellen, dass die Qualitätssicherung und der Patientenschutz auch unter dem Aspekt der Freizügigkeit gewährleistet bleiben. Qualitätssicherung und Patientenschutz sind höher zu gewichten als die Praxisfreiheit.


Swissmedic

Grosses Erdbeben bei der Swissmedic. Nicht nur der Direktor Dr. Franz Schneller, sondern auch gleich fast die ganze Chefetage musste den Hut nehmen. Diese Meldung vor einem knappen Monat hat wie eine Bombe eingeschlagen. Der Ausschlag zu den Reformschritten gab die immer lauter werdende Kritik verschiedener Seiten. Zuletzt kam diese vor allem von der Gesundheitskommission des Nationalrates und der Naturärzte-Vereinigung der Schweiz. Beide bemängelten die ihrer Meinung nach zu restriktive Zulassungspraxis des Institutes. Ob diese einschneidende Massnahme die Situation der Komplementärmedizin grundlegend ändern wird, wird sich zeigen. Was die Zulassungs- und Berufsausübungsbestimmungen betrifft, auch die Arzneimittelabgabe, so ändert sich praktisch nichts, denn diese liegen nämlich in der Kompetenz der Kantone.
Die Swissmedic selbst bestimmt aber die Zulassungshürden von Arzneimitteln und ist damit indirekt verantwortlich dafür, ob Arzneimittel auch noch in Zukunft für den Therapeuten zur Verfügung stehen oder eben nicht. Die 3500 AR-Zulassungen sind zurzeit noch verkehrsfähig. In zwei Jahren kommt wohl nach Ablauf der Übergangsfrist das endgültige Aus für die meisten dieser seit Jahrzehnten bewährten Heilmittel. Das gleiche Schicksal droht vielen anderen Arzneimitteln der Komplementärmedizin.


Dr. R. Renato Kaiser

Aurorapharma GmbH / Alchemistische Kunstwerke aus der Natur


Schrieb: Sekretariat am 16.11.2006 21:27:23
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  Australisches Teebaumöl (Melaleucae aetheroleum)
 
Pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit, und Toxizität

Das australische Teebaumöl und seine Zubereitungen werden in den letzten Jahren zunehmend als ein natürliches Heilmittel für die ärztliche Verschreibung, aber auch für die Selbstbehandlung beworben. Obwohl die Produkte in Deutschland, Österreich oder Schweiz keine Zulassung als Arzneimittel besitzen, werden sie bei einer umfangreichen Palette von Gesundheitsstörungen und Erkrankungen als eine Art Arzneimittel verwendet. Dementsprechend besteht ein grosses Informationsbedürfnis bei Ärzten, Apothekern, Therapeuten und Patienten.

Der vollständige Bericht ist mit freundlicher Genehmigung von Dr. Jürgen Reichling in den Downloads zu finden.
Veröffentlicht in der Zeitschrift: Schweizerische GanzheitsMedizin, Jg.18, Heft 4, Mai 2006

(Anmerkung vom Sekretariat: Die Qualität vom PDF ist nicht sehr gut, aber in ausgedruckter Form lesbar, danke)


Schrieb: Sekretariat am 07.06.2006 10:41:32
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